Als Ergänzungswasser ist Wasser, frei von Schwebstoffen über 25 μm, zu verwenden. Es sind die wasserchemischen Parameter der Festlegungen gemäß Tabelle 1 sowie 5.3 einzuhalten. Die Menge des Ergänzungswassers ist zu erfassen und im Anlagenbuch zu dokumentieren. Die Konzentration an Schutzstoffen ist zu überprüfen und bei Bedarf nachzudosieren. Wenn wesentliche Anlagenteile oder die Gesamtanlage wiederholt gefüllt werden (zB zweimaliges Erneuern des gesamten Anlageninhalts), ist auch bei Anlagen bis 200 kW das Füllwasser bzw. Ergänzungswasser auf 0,1 mmol/l zu enthärten oder zu entsalzen. Dies ist auch beim Auftreten von Leckagen erforderlich, die nicht sofort abgedichtet werden können. Entspricht die Qualität des Heizungswassers den Anforderungen dieser ÖNORM, sollte es im Fall von Entleerungen gespeichert und zur Wiederbefüllung verwendet werden.