Betriebsanweisung Elektrostapler
Geltungsbereich
Diese Betriebsanweisung gilt ausschließlich für den innerbetrieblichen Transport mit motorisch betriebenen Flurförderzeugen (=Elektrostapler) im Bereich der Betriebsanlage der Ernst Grillenberger GmbH und der Grillenberger Spenglerei-Flachdach GmbH.
Gefahren für Mensch und Umwelt
Beim innerbetrieblichen Transport mit dem Elektrostapler ergeben sich Gefahren, u.a. durch zu hohe Geschwindigkeiten, insbesondere im Bereich von Arbeitsplätzen der Kollegen, im Bereich von Kurven, und an unübersichtlichen Stellen. Weitere Ursachen für Unfälle sind falsch aufgenommene Last, Überlastung der Stapler, eingeengte Sichtverhältnisse auf dem Stapler und beengte Verkehrswege.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
- Stapler dürfen nur von mindestens 18 Jahre alten Personen geführt werden, die in Theorie und Praxis ausgebildet-, geistig und körperlich geeignet und vom Unternehmer schriftlich beauftragt sind.
- Vor Arbeitsbeginn hat der/die Staplerfahrer/in eine Sicht- und Funktionsprüfung an mindestens folgenden Teilen des Staplers durchzuführen: Fahrgestell, Reifen, Fahrerschutzdach, Antrieb, Betriebs- und Feststellbremse, Lenkung (Lenkungsspiel max. 2 Finger breit), Lastaufnahmeeinrichtung (einschließlich Ketten, Zustand der Gabeln) Hydrauliksystem, Hupe, Beleuchtung, Lastschutzgitter, Batterie.
- Beim Aufnehmen der Last ist zu beachten:
1. Tragfähigkeit nicht überschreiten. Typenschild und Lastschwerpunktdiagramm beachten.
2. Last so aufnehmen, dass sich der Lastschwerpunkt so nah wie möglich am Gabelrücken befindet. Die Last soll am Gabelrücken nach Möglichkeit anliegen.
3. Last anheben und Hubmast zum Fahrer neigen. Beim Verfahren die Last möglichst in Bodennähe führen. - Beim Absetzen der Last ist auf folgendes zu achten:
1. Last nur unmittelbar vor dem Absetzen beim stehenden Stapler angeben oder absenken.
2. Hubgerüst nur über der Stapelfläche nach vorne neigen.
3. Bei angehobener Last darf der Stapler nicht verlassen werden.
4. Last nicht auf beschädigten Transport- oder Lagermitteln (z.B. Paletten, Gitterboxen, Container, Behälter, Regale) stapeln.
5. Unbedingt auf die Tragfähigkeit der Lagermittel achten. - Abstellen des Staplers: Gabeln absenken, Handbremse anziehen, Gang auf Null stellen, Zündschlüssel abziehen, keine Verkehrs- und Rettungswege, Notausgänge, Feuerlöschgeräte usw. verstellen.
- Grundsätzlich dürfen mit dem Stapler keine Personen befördert werden.
- Es dürfen nur befestigte und freigegebene Verkehrswege befahren werden.
- Keine Last auf Verkehrs- und Rettungswegen, vor Notausgängen, elektrischen Verteilern und Feuerlöscheinrichtungen abstellen.
- Auf das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung ist zu achten. Schutzschuhe müssen immer getragen werden.
Verhalten bei Störungen
Bei sicherheitsrelevanten Mängeln ist der Stapler sofort außer Betrieb zu nehmen und der/die Vorgesetzte zu verständigen.
Verhalten bei Unfällen – Erste Hilfe
1. Elektrostapler abschalten.
2. Unfallstelle sichern.
3. Verletzte/n aus Gefahrenbereich retten.
4. Erste Hilfe leisten.
5. Notruf 144 verständigen.
6. Geschäftsleitung informieren.
Instandhaltung – Entsorgung
Reparaturen werden in Absprache mit der Geschäftsleitung beauftragt und von einem autorisierten Fachbetrieb durchgeführt.
Folgen der Nichtbeachtung der Richtlinien
Die Nichtbeachtung der Richtlinien kann schwere und schwerste Verletzungen, unter Umständen sogar mit Todesfolge, nach sich ziehen. Sachbeschädigungen können verursacht werden.