Waagriss

  • Der Waagriss muss grundsätzlich bauseits gemacht werden. Er kann jedoch von uns in Räume „weitergezeichnet“ werden, z.B. bei Badsanierungen auf Türstock.
  • Es kommt öfter vor, dass der ursprünglich bestätigte Waagriss vom Estrichleger nicht eingehalten wird. Um Probleme bei der Komplettierung zu vermeiden (vor allem bei Duschrinnen ist es kritisch), sollen künftig alle Monteure bei der Rohinstallation einen Vermerk auf dem Arbeitsbericht machen, z.B. „fertige Raumhöhe bis Unterkante Decke: 2,87cm“. Dieser Vermerk wird vom Kunden unterschrieben um Reklamationen, wenn z.B. die Montagehöhe von einem WC nicht passt, vorzubeugen.
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