Abdichtungen – Haftbarkeit bei Schäden

Z.B. Tiefenbohrung und Durchführungen in Gebäude wird von der ausführenden Firma nicht ordentlich abgedichtet -> Laut Sachverständigen ist grundsätzlich jene Firma verantwortlich bzw. haftbar, die die Rohre gelegt hat. Allerdings hat jene Firma, die im Anschluss innen im Gebäude an Leitungen weiterarbeitet eine Hinweispflicht! D.h. weisen wir Kunden nicht auf fehlende oder unzureichende Abdichtung hin und fahren mit der Montage fort, können auch wir zu einem gewissen Grad mit haftbar gemacht werden. Daher muss generell sorgfältig darauf geachtet werden, dass bestehende Durchführungen ordentlich abgedichtet sind. Sollte dies nicht der Falls sein, muss der Kunde darauf hingewiesen werden – wichtig ist hier die schriftliche Dokumentation.

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