Künetten

Künetten und Baugruben

Bauseits ausgehobene Künsten und Baugruben müssen ordnungsgemäß und den Vorschriften entsprechend hergestellt sein. Ist dies nicht der Fall, dürfen unsere Mitarbeiter diese nicht betreten und die Arbeiten vor Ort müssen abgebrochen werden.

Bei der Herstellung von Künetten und Baugruben zur Verlegung von Ringrabenkollektoren gibt es vor allem folgende Punkte zu beachten:

  • Die Gefahr von Gruben- und Künetteneinstürzen nimmt nach Regen oder Tauperioden stark zu! – Das bedeutet, dass es auf Grund äußerer Einflüsse vorkommen kann, dass wir zum Schutz unserer Mitarbeiter die Arbeiten jederzeit unterbrechen oder nicht aufnehmen können.
  • Beim Ausheben von Gruben, Gräben oder Künetten von mehr als 1,25m Tiefe sind deren Wände fortschreitend mit dem Aushub abzuböschen oder zu verbauen.
  • Folgende Böschungswinkel sind ohne gesonderten rechnerischen Nachweis zulässig. Wird von diesen Winkeln abgewichen ist ein rechnerischer Nachweis über die Standfestigkeit vor Arbeitsbeginn vorzulegen:

Die Arbeitssicherheit und das Leben und die Gesundheit unserer Mitarbeiter stehen immer im Vordergrund und deshalb sind die geltenden Vorschriften unbedingt einzuhalten.

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